Amazon: Kein Schadenersatz wegen schlechter Bewertung

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Amazon (Bild: Amazon)

Das Landgericht Augsburg hat in einem Streit um eine negative Amazon-Bewertung die Schadenersatzklage eines Amazon-Marketplace-Händlers abgewiesen. Allerdings geschah dies nur aus formalen Gründen. Der Anwalt des Klägers habe einen Beweisantrag zu spät gestellt, so Richter Rudolf Weigell. Aus diesem Grund kam es gar nicht erst zu einer Verhandlung über die eigentliche Sache, wie die Augsburger Allgemeine Zeitung berichtet.

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Ende April hatte der Händler einen Kunden aus Großaitingen (Kreis Augsburg) aufgrund einer negativen Bewertung vom 3. Juli 2013 verklagt. Er forderte insgesamt 70.000 Euro Schadenersatz. Ihm zufolge setzt sich die Summe aus etwa 40.000 Euro entgangenen Umsätzen aufgrund einer Kontosperrung, seinen Anwaltskosten sowie “weiteren Schäden” in Höhe von geschätzten 20.000 Euro zusammen.

Ein Fliegenschutzgitter im Wert von 22,51 Euro war der Auslöser des Streits. Der Kunde hatte dieses Ende Juni 2013 bei dem Amazon-Marketplace-Händler gekauft. Ohne Probleme verliefen die Lieferung und Zustellung. Allerdings funktionierte nach Aussagen des Kunden das Zuschneiden nicht wie in der Anleitung beschrieben. Er kontaktierte anschließend den Händler telefonisch, um sich zu beschweren. Über den weiteren Verlauf gibt es gegensätzliche Aussagen. Der Kunde behauptet, dass der Händler am Telefon “richtig unverschämt” gewesen sei und keine Hilfe angeboten habe. Der Händler bestreitet dies und behauptet seinerseits, der Kunde habe einfach nicht begriffen, wie das Schutzgitter anzubringen sei.

Auf Amazon gab der Käufer schließlich seine Bewertung ab, die die Augsburger Allgemeine Zeitung in einem früheren Bericht im Wortlaut zitierte: “Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!”

Den Kunden forderte der Händler daraufhin per Mail auf, die Bewertung zu löschen oder zu ändern. Sollte dies nicht geschehen, wolle er Anzeige erstatten. Der Kunde meldete den Händler aufgrund dieser Drohung bei Amazon. Daraufhin sperrte der Onlinehändler dessen Verkäuferkonto mit einem Guthaben von 13.000 Euro.

Nach Erhalt einer Abmahnung samt geforderter Unterlassungserklärung erklärte sich der Käufer schließlich bereit, die Bewertung zu löschen, weigerte sich aber, die geforderten Anwaltskosten in Höhe von 800 Euro zu zahlen. Einem gescheiterten Schlichtungsverfahren folgte im Herbst 2013 schließlich die Schadenersatzklage über 70.000 Euro.

Fraglich ist, ob Amazon das Verkäuferkonto des Händlers wegen der Bewertung und Beschwerde genau dieses einen Käufers gesperrt hat. Das Landgericht konnte dies aber aufgrund der Abweisung wegen eines Formfehlers nicht aufklären.

Der Anwalt des Klägers kündigte an, das Urteil genau zu prüfen und dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Es spreche aber vieles für den Weg in die nächste Instanz, sagte er der Augsburger Allgemeinen. Dann müsste sich das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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